Ausbildung Tierwirt:in - Schäferei (w,m,d)
Was macht eine Tierwirtin bzw. ein Tierwirt in der Schäferei?
Die Arbeit mit Tieren fasziniert dich. Du bist gerne draußen, egal bei welchem Wetter. Auch größere Strecken legst du problemlos zu Fuß zurück. Im Team fühlst du dich perfekt aufgehoben. Du möchtest hochwertige Lebensmittel produzieren. Dass Wolle und Mist wertvoll sind und in Wertschöpfungsketten integriert werden müssen, ist für dich selbstverständlich. Die Pflege unserer Kulturlandschaft liegt dir am Herzen. Dass wir durch die Schafherde eine so einzigartige Biodiversität auf den Trockenrasenflächen erhalten und schaffen, findest du großartig.
Du verbringst deine Ausbildungszeit im Jahreszyklus mit der Schafherde. Auf Flächen, auf welchen sich Hartriegel und Schwarzdorn drohen auszubreiten, wirst du mit unserem Geländeroboter Sträucher eindämmen und die Weideflächen so offenhalten.
Während deiner Ausbildungszeit bekommst Du alle Arbeitsschritte der Schäferei vermittelt. Von der Versorgung und Fütterung über die Geburtshilfe, Lamm- und Jungtieraufzucht sowie Krankenpflege bis hin zur Zucht. Daneben lernst du alles zum Weidezaunbau und zur Hütehaltung. Auch die Arbeit mit unseren Hütehunden steht dabei im Fokus.
Ausbildungsberufe
Ausbildung bei AG Gleina
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Erfahrene Ausbilder:innen
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Vielseitiges landwirtschaftliches Unternehmen
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anerkannte Berufe mit Zukunft
- Verantwortungsbewusstsein
- Körperliche Belastbarkeit
- Technisches Verständnis und Interesse
- Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Mathematik)
- Technik
- Wirtschaft
- Dauer: 3 Jahre
- Berufsschule: 1 Woche Schule pro Monat
- Probezeit: 4 Monate
- Zwischenprüfung nach 1,5 Jahren
- Voraussetzung: Realschulabschluss oder guter Hauptschulabschluss
FAQ
Wenn Du Dich für eine Ausbildung bei uns interessierst, kannst Du Dich eigentlich nicht früh genug melden. Die offizielle Bewerbung lässt Du uns am besten nach Deinen Winterferien zukommen. Ideal wäre es, wenn Du uns das dann aktuelle Halbjahreszeugnis mitschickst.
Ob vor oder nach Deiner Bewerbung: Komm uns gern besuchen und lerne uns kennen. Gern kannst Du vor Deiner Ausbildung auch ein Praktikum bei uns machen oder zur Probe arbeiten. Dann hast Du gleich auch einen Eindruck von Deinem zukünftigen Beruf.
Der Ausbildungsbeginn orientiert sich am Schuljahresanfang der Berufsschulen. Deine Ausbildung in der Agrargenossenschaft Gleina startet daher am 1. August.
Die Agrargenossenschaft Gleina hält sich ohne Kompromisse oder Ausnahmen zu 100% an das Jugendarbeitsschutzgesetz. Daher wirst Du bei uns in einer 5-Tage-Woche mit 40 Wochenarbeitsstunden beschäftigt. Das bedeutet, Du kommst 5 Tage arbeiten und hast dann 2 Tage frei. Du arbeitest mit festen Pausenzeiten um 9 Uhr sowie um 12 Uhr von jeweils 30 Minuten.
Die Arbeitszeiten am Tag richten sich nach Deinem Alter. Ab 16 Jahren teilen wir Dich zwischen 5 und 21 Uhr ein, dann beträgt deine Arbeitszeit am Tag jedoch maximal 9 Stunden.
Unsere Auszubildenden im Fachbereich Landwirt sowie Schäferei besuchen die Berufsschule in Halle. Die Auszubildenden Tierwirte Fachrichtung Rind besuchen die Berufsschule in Wittenberg. Die überbetriebliche Ausbildung, welche sechs einwöchige Kurse während der gesamten Ausbildungszeit beträgt, findet in Iden statt. Dort gibt es auch ein Internat und eine Kantine.
Die Winzer besuchen die Berufsschule in Bad Kreuznach.
Die Agrargenossenschaft Gleina passt die Ausbildungsvergütung jährlich nach dem aktuellen Entgelttarifvertrag für Landwirtschaft und Weinbau in Sachsen-Anhalt an.
Während Deiner Ausbildung (Beginn nach 01.01.2024) verdienst Du monatlich:
- Ausbildungsjahr: 873,00 €
- Ausbildungsjahr: 961,00 €
- Ausbildungsjahr: 1.039,00 €
Übrigens: Die Agrargenossenschaft Gleina belohnt gute Noten in der Berufsschule und zahlt dafür Zuschüsse.
In der Agrargenossenschaft hat der persönliche Arbeitsschutz Priorität. Du erhältst mit Beginn deiner Ausbildung daher sowohl deine eigene Arbeitskleidung sowie Arbeitsschutzschuhe, Arbeitsschutzgummistiefel und Arbeitshandschuhe.
Im Kalenderjahr stehen Dir als Azubi je nach Alter bis zu 25 Urlaubstage zu. Diese kannst Du in Rücksprache und Abstimmung mit deiner/m Ausbilder*in frei über das Jahr verteilen – natürlich nur an schulfreien Tagen.
Für die Berechnung zählt immer Dein Alter zu Jahresbeginn (also am 1. Januar):
- Jünger als 16 Jahre: 25 Werktage bzw. 30 Wochentage
- Jünger als 17 Jahre: 23 Werktage bzw. 27 Wochentage
- Jünger als 18 Jahre: 21 Werktage bzw. 25 Wochentage
Die Agrargenossenschaft Gleina richtet sich dabei nach dem Jugendarbeitsschutzgesetzt. Dieses besagt, dass Jugendliche an gesetzlichen Feiertagen mit den auch am Sonntag zulässigen Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen. Ausgenommen davon sind der 1. Januar (Neujahr), der erste Osterfeiertag, der 1. Mai (Tag der Arbeit) und der 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag).
Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, ist der Jugendliche an einem anderen Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche freizustellen.